Regionales Nachhaltigkeitsforum Nordhessen

Genossenschaftsgesetz

Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. Sitz Berlin

• Geschäftsstelle: Wernerstraße 24

• 42653 Solingen

• Tel. 0212– 38 37 555 • Fax 38 37 556, eMail: pro-geno@t-online.de

• Internet: www.genossenschaftsgedanke.de

Präsident: Dr. Christoph Zöpel • Vorsitzender: Jan Kuhnert

Stellv. Vorsitzende: Barbara Chaluppa • Walter Schöler • Schatzmeister: Wolfram Püschel

30. Mai 2006

Information für die Medien

Der Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V., der sich seit seiner Gründung vor 20 Jahren für eine Reform des deutschen Genossenschaftsgesetzes (GenG) mit konkreten Vorschlägen einsetzt, erklärt durch seinen Präsidenten Dr. Christoph Zöpel und den Vorsitzenden Jan Kuhnert zur Verabschiedung des geänderten Gesetzes im deutschen Bundestag:

Renaissance für Genossenschaften?!

„Neue Genossenschaften braucht das Land – aber wie?“ – auf diese vom Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. im vergangenen Jahr noch einmal plakativ gestellte Frage hat der Gesetzgeber jetzt eine Antwort gegeben.

Am 19. Mai 2006 hat der Deutsche Bundestag – von einer breiteren Öffentlichkeit noch weithin unbeachtet - das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP und Linksfraktion verabschiedet. Das Gesetz wird am 18. August 2006 in Kraft treten.

Alle Fraktionen im Bundestag haben dabei zu Protokoll gegeben, welch hohe Bedeutung sie dem Genossenschaftswesen beimessen und dass sie für neue und für mehr Genossenschaften eintreten. Der Bundesverein fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, es nicht bei der Verbesserung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu belassen, sondern auch einen eigenständigen Beitrag zur Informations- und Bildungsarbeit über den Genossenschaftsgedanken zu leisten. Die Medien und die politischen Stiftungen könnten hierbei ebenso hilfreich sein wie die Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung.

Die Gründung neuer Genossenschaften und der Betrieb kleinerer Genossenschaften werden künftig arbeits- und vor allem kostenmäßig merklich erleichtert. Die ausdrückliche Erweiterung der genossenschaftlichen Betätigungsfelder um den sozialen und den kulturellen Bereich, in denen bürgerschaftliche Selbsthilfe eine zunehmend bedeutende Rolle spielt, eröffnet der „Selbsthilfe-Rechtsform Genossenschaft“ die Rolle einer Alternative zu den gebräuchlichen Formen Verein, GmbH oder Stiftung.

Wirkliche Chancengleichheit gegenüber anderen Rechtsformen, insbesondere im Vergleich zur GmbH, stellt das Gesetz nicht her. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin ist aber die Freistellung kleinerer Genossenschaften von der gesetzlichen Pflicht, den Jahresabschluss prüfen zu lassen. Das bedeutet für immerhin mehr als die Hälfte aller rd. 8000 Genossenschaften in Deutschland eine beachtliche Kostenentlastung.

Die meisten der Gesetzesänderungen begrüßt der Bundesverein ausdrücklich als Chance für die Unternehmens- und Rechtsform „eingetragene Genossenschaft“ (eG). Dafür, dass diese Chancen in der Praxis auch genutzt werden können und es wieder zu einer größeren Zahl von Neugründungen kommt, reichen Gesetzesänderungen alleine jedoch nicht aus. Hinzukommen muss eine Reihe von Veränderungen:

Insbesondere die Wirtschaftsförderung auf Bundes-, Länder- und kommunale Ebene muss die Genossenschaft gleichberechtigt zu anderen Unternehmensformen in ihre Existenzgründungs- und sonstigen Förderprogramme aufnehmen. Genossenschaften sind großenteils klein- und mittelständische Unternehmen. So heißt es z.B. in Artikel 28 der Landesverfassung von NRW: „Die Klein- und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Gewerbe und die freien Berufe sind zu fördern. Die genossenschaftliche Selbsthilfe ist zu unterstützen.“

Weiterhin sollte die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Gliederungen alternativ zur ICH-AG einzelner Arbeitsloser auch die gemeinschaftliche Selbsthilfe mehrerer Arbeitsloser in Form einer WIR-eG fördert. Sie kann sich dabei auf die Erfahrungen stützen, die die innova eG, eine vom Bundesverein initiierte Gründungs- und Entwicklungsagentur für neue Genossenschaften, gemacht hat. Diese hat im Rahmen von EQUAL, einem EU-Förderprogramm, eine ganze Reihe von derartigen Existenzgründungen durch Arbeitslose in der Form der WIR-eG begleitet.

Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände sind durch das geänderte Gesetz vor die Aufgabe gestellt, Art und Umfang ihrer Prüfungstätigkeit sowie die entsprechenden Gebühren zu überprüfen und anzupassen, insbesondere im Hinblick auf das erforderliche Gründungsgutachten bei Neugründungen, die bleibende Geschäftsführungsprüfung bei allen Genossenschaften und für die freiwillige Prüfung bei den von der Pflichtprüfung freigestellten kleineren Genossenschaften.

Die Einbeziehung der kulturellen und sozialen Belange in das Gesetz betrifft Bereiche, in denen ein großer Teil der Träger gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung ist. Die weithin und bis in Finanzämter verbreitete, jedoch irrige Auffassung, Genossenschaften könnten nicht gemeinnützig sein, führt bis heute dazu, dass statt der eG, in der die Betroffenen zugleich die Beteiligten an der Lösung ihrer Probleme wären, weiterhin der Verein oder die gemeinnützige GmbH als Trägerform gewählt werden. Eine Klarstellung durch das Bundesfinanzministerium und eine Veröffentlichung analog „Vereine und Steuern“ würde Kultur- und Sozialgenossenschaften den Weg ebnen.

Ein noch andauernder Rückgang der Zahl der eingetragenen Genossenschaften von 52.000 im Jahre 1930 auf heute rd. 8.000, und zwar hauptsächlich bedingt durch Fusionen und kaum durch Insolvenzen, hat zu einem bedenklichen Wissens- und Bedeutungsverlust hinsichtlich des Genossenschaftsgedankens geführt. Daran ändern auch die 22 Millionen Mitglieder, die die Genossenschaften insgesamt zählen, nicht viel. Zu viele sehen sich eher nur als Kunden oder Mieter denn als Mitglieder bzw. Miteigentümer ihres genossenschaftlichen Unternehmens.

Ohne eine breit angelegte massive Informations- und Bildungsarbeit auf allen Ebenen wird es nur schwerlich eine wirkliche Renaissance des Genossenschaftsgedankens und damit in nennenswertem Umfang neue Genossenschaften geben. Schulische Unterrichtsprojekte, das genossenschaftliche Wirtschaften, ausgerichtet am Nutzen für die Mitglieder und nicht an der bestmöglichen Verzinsung des eingesetzten Kapitals, bereits in Schülerfirmen kennen zu lernen und einzuüben, gibt es vorerst nur vereinzelt.

Auch die Hochschulen sind gefordert. Junge Juristen und Wirtschaftler berichten, dass die Rechtsform „Genossenschaft“ in ihrem Studium nicht vorkam.

Wie die Angehörigen der beratenden Berufe, die die Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen vielfach beeinflussen, zu gewinnen sind, auch die Genossenschaft als Alternative in Betracht zu ziehen, ist eine offene Frage. Zur Genossenschaft heißt es in Beraterkreisen seit Jahren nur: Zu aufwändig, zu teuer. Und es wird die Frage hinzugefügt: welchen Nutzen hätte es denn, sich in die Spezialmaterie Genossenschaft einzuarbeiten? Die Chance, bei 8.000 Genossenschaften, bei der unübersehbaren Zahl konkurrierender Kollegen und angesichts des Umstandes, dass die meisten Genossenschaften eine „Rundumbetreuung“ durch ihren jeweiligen Genossenschaftsverband erfahren, ein lohnendes Mandat zu erhalten, ist einfach zu gering. Zahlen, wie viele eigentlich mögliche Genossenschaftsgründungen so in andere, dem Berater vertraute und ein nachhaltiges Mandat versprechende Rechtsformen geleitet wurden, gibt es nicht.

Der Bundesverein ist überzeugt, dass in der Unternehmens- und Rechtsform der Genossenschaft mit ihren Wesenmerkmalen gemeinschaftliche Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstorganisation sowie einer demokratisch strukturierten Beteiligung der Mitglieder ein besonderes Potenzial zur Lösung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Probleme angelegt ist.

Dieses Potenzial sind insbesondere die Menschen mit ihren geistigen Fähigkeiten und ihrem Engagement, die eigene wie auch gemeinwesenorientierte Ziele mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes verfolgen und erreichen.

„Genossenschaften sind Kinder der Not“ heißt es. Viele, wenn auch nicht alle Genossenschaften sind vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten entstanden, in denen Menschen zur Selbsthilfe schritten, weil mit dem Einkommen kein Auskommen war, oder um sich gemeinschaftlich überhaupt ein Erwerbseinkommen zu erarbeiten. Unter „Not“ fielen aber auch quantitative wie qualitative Defizite an Diensten und Einrichtungen in allen möglichen Lebensbereichen.

Die gegenwärtige Diskussion über die Bürger- bzw. Zivilgesellschaft in einer wiederum schwierigen Zeit eröffnet dem Genossenschaftsgedanken neue, interessante Perspektiven.

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Verantwortlich / Rückfragen an: Wolfram Püschel